Förderung Digitali­sierung in der Pflege

Fachinformationen
January 21, 2021

Inhaltsangabe

Haben Sie schon vom Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 1.1.2019 gehört? Dieses sieht die Förderung von digitaler Ausrüstung mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro vor. Gefördert werden Digitalisierungsmaßnahmen, die die Pflegedokumentation entbürokratisieren.

Förderung Digitalisierung in der Pflege:
Zuschüsse für Altenheim, Diakonie und Pflegedienst
 

Haben Sie schon vom Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 1.1.2019 gehört? Dieses sieht die Förderung von digitaler Ausrüstung mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro vor. Gefördert werden Digitalisierungsmaßnahmen, die die Pflegedokumentation entbürokratisieren. Und hier kommt unser RechnungsManager ins Spiel: Als Experten für kaufmännische Prozesslösungen bieten wir mit unserer Software eine einfache und schnelle Verarbeitung von Eingangsrechnungen. Das reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich – und bringt mehr Zeit für die Pflege. Zahlreiche Diakonien, Wohlfahrtsverbände und Komplexträger arbeiten bereits mit unserem digitalen Rechnungsmanagement, das durch Automatisierung wiederkehrende Arbeiten übernimmt und Entlastung fürs Personal schafft. Sie interessieren sich für die Förderung und den RechnungsManager? Dann erfahren Sie gleich mehr zu den Rahmenbedingungen und der Antragstellung – die wir auf Wunsch komplett für Sie übernehmen können, ohne dass Ihrer Einrichtung dafür weitere Kosten entstehen.

Fördermittel für die Digitalisierung in der Pflege: Antragstellung bis 31.12.2021

Das Pflegestärkungsgesetz zur Entlastung und Unterstützung der Pflegebranche ist auch als „Sofortprogramm Pflege“ bekannt. Die soziale und private Pflegeversicherung fördert dabei Senioren- und Altenheime, Diakonien, ambulante und stationäre Pflegedienste – anspruchsberechtigt sind alle zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung des § 72 SGB XI (Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen). Wichtig: Die Förderung läuft bis 31.12.2021 bzw. ist rückwirkend bis 1.1.2019 möglich. Starten Sie also noch in diesem Jahr in die Digitalisierung – und freuen Sie sich auf effektivere Prozesse im Unternehmen, die Ihnen bzw. Ihren MitarbeiterInnen mehr Zeit für andere Aufgaben ermöglichen. Förderfähig ist die einmalige Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung, wie auch damit einhergehende Kosten der Inbetriebnahme, sowie der Erwerb von Lizenzen. Mit unserem RechnungsManager unterstützen wir die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, somit ist der Kauf unserer Software förderfähig. Je Einrichtung kann die Finanzierung mit bis zu 40%, höchsten jedoch 12.000 Euro gefördert werden. Der Zuschuss ist einmalig, kann aber auf unterschiedliche Projekte gesplittet werden. Und das Gute ist: Unser RechnungsManager kann als Out-of-the-Box-Lösung schnell und einfach in Ihre Systemlandschaft integriert werden – ohne lange Vorlaufzeiten und aufwändige Installationen.

Förderung Pflegeeinrichtungen: Fragen, weitere Informationen, persönlicher Kontakt?

Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Digitalisierung von Eingangsrechnungen geht – und stehen Ihnen gerne auch bei damit verbundenen Förderungen zur Seite. Der Förderzuschuss des PpSG sieht vor, dass das Pflegepersonal in der Verwaltung nachhaltig unterstützt wird. Dies soll mehr Zeit fürs Wesentliche schaffen, und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Egal, ob Sie eine Beratung zum RechnungsManager, oder Informationen rund um die Förderung in der Pflege benötigen: Wir unterstützen Sie gerne im persönlichen Gespräch, wie auch bei Antragstellung – prospektiv mit Angebot, oder auch retrospektiv mit Rechnung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – sprechen Sie uns einfach unverbindlich an! 

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